Der Erdgaspreis im Wettbewerb
Erdgas steht auf dem Wärmemarkt im Wettbewerb mit anderen Energieträgern, wie z.B. leichtem Heizöl, Flüssiggas oder Fernwärme; weiterhin gibt es einen Wettbewerb zwischen Erdgasanbietern.
Um eine gesicherte Versorgung zu gewährleisten, schließen Anbieter von Erdgas mit vor allem ausländischen Gasproduzenten langfristige Verträge. Über Preisgleitklauseln wird der Gaspreis an den Ölpreis gebunden. D.h.: Steigt oder sinkt der Preis für Heizöl, folgt zeitverzögert der Gaspreis.
Die langfristigen Lieferverträge zwischen Produzenten und Importeuren mit Ölpreisbindung garantieren, dass Erdgas dauerhaft wettbewerbsfähig angeboten werden kann.
Ölpreisbindung ist keine Einbahnstraße
Damit ist die Ölpreisbindung auch keine Einbahnstraße nach oben, sondern gewährleistet, dass die Gaspreise bei fallenden Ölpreisen ebenfalls sinken. Des Weiteren verhindert sie, dass Deutschland als Gas-Importland (Deutschland bezieht über 80 % des Gases aus Russland, Norwegen und den Niederlanden) in eine einseitige Abhängigkeit von den wenigen Förderländern gerät, die dann die Preise diktieren könnten.
So wirkt die Ölpreisbindung auch als Verbraucherschutz. Angesichts des steigenden Erdgasbedarfs bieten langfristige Verträge dem deutschen Kunden auf Dauer die höchste Sicherheit bei kalkulierbaren Preisen.
Unsere Erdgaspreise werden stets vom Wettbewerb bestimmt:
- Der "Altkunde" zahlt immer den gleichen Preis wie der "Neukunde", der sich aufgrund aktueller Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für eine Erdgasheizung entscheidet.
- Damit hat auch der bereits angeschlossene Kunde die Sicherheit, dass er zu aktuellen Wettbewerbspreisen beliefert wird.
