Die Wärmedämmung bei der Bestandssanierung

Durch die Energieeinsparverordung gelten neue Maßstäbe für den Energiebedarf: Neuer Sandard ist praktisch das Passivhaus.

 

Vorgeschrieben ist, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf und wie gut die Wärmedämmung sein muss. Ein Energiepass dokumentiert, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Bei der Bausanierung entscheidet der Bauherr zusammen mit dem Architekten, Planer und Heizungsbauer welche Energiesparmaßnahme für den Einsatz bei seinem Haus geeignet ist. Er hat die Auswahl zwischen verschiedenen Heizungssystemen und unterschiedlich aufwendiger Wärmedämmung.

 

Bei der Berechnung des sogenannten Jahres-Primärenergiebedarfs und der Mindestanforderung an die Wämedämmung (ohne Berücksichtigung der Lüftungsverluste) zählt, dass ein gesetzlich festgelegter Grenzwert nicht überschritten wird.

 

Der höchste Energiebedarf im Haushalt entfällt auf die Raumheizung. Nach der durchgeführten Wärmedämmung liegen dort die größten Einsparmöglichkeiten.

 

Wärmeverluste: Dach bzw. obere Decke 25 - 30 %, Außenwände 20 - 30%, Fenster 30 - 40%, Kellerdecke 10 - 20%

Durchschnittliche Wärmeverluste eines Einfamilienhauses (einschließlich Lüftungsverluste), am Beispiel eines Hauses: Baujahr 1986

 

 

 

Als Voraussetzung für einen geringeren Energiebedarf bei der Raumheizung gilt: Eine möglichst gute Wärmedämmung für das Haus zu errichten und eine möglichst winddichte Gebäudehülle herzustellen. Eine undichte Gebäudehülle hat hohe Wärmeverluste zur Folge. Deshalb ist neben der Wärmedämmung des Hauses darauf zu achten, dass nach außen strömende Raumluft verhindert wird. Die Dichtheit sollte heute in jedem Falle mit einer Luftdichtigkeitsprüfung nachgewiesen werden. Dennnoch sollte aus gesundheitlichen Gründen auf einen Mindestluftaustausch geachtet werden.

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