Alle öffentlichen Fördermaßnahmen
Hier haben wir Ihnen alle infragekommenden öffentlichen Föderprogramme aufgelistet. Wenn Sie mehr über eines der Föderprogramme erfahren wollen, klicken Sie es bitte an; dann werden Ihnen die wichtigsten Stichpunkte sowie ein Link zur Internetseite des Fördernden angezeigt.
Programme für Hamburg
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- Fördergegenstand: Zuschüsse für die Installation thermischer Solaranlagen sowie für den Einbau energiesparender heizungstechnischer Anlagen inkl. einer thermischen Solaranlage
- Förderhöhe:
- 100 Euro/m² Kollektorfläche für Solarthermie
- 140 Euro/m² Kollektorfläche, wenn gleichzeitig der Heizkessel erneuert wird
Infos und Bedingungen:
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- Fördergegenstand: bezuschusster Festpreis für den kompletten Einbau einer Solaranlage
Infos und Bedingungen:
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- Fördergegenstand: Zuschüsse für Bauteil- und Komplett- Modernisierungen sowie innovative Wärmeschutz-Techniken
- Förderhöhe: 7,50 bis 30 Euro/m² bzw. Sonderförderung für Wärmeschutz-Techniken
Weitere Förderungen gibt es für Photovoltaik- und Biomasseanlagen.
Infos und Bedingungen zum Klimaschutzprogramm:
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- Fördergegenstand: Verschiedene Angebote für Energiespar-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen; Förderung in Form von Zuschüssen
- Förderhöhe: abhängig von diversen Faktoren wie dem Ausmaß der Energieeinsparung, den förderungsfähigen Kosten, der Laufzeit der Bindungen usw.
Infos und Bedingungen:
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Programme für Schleswig-Holstein
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- Förderer: Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Fördergegenstand: Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Energiebereich wie z.B. energieoptimierte Gebäudesanierung und Maßnahmen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
- Förderhöhe: abhängig von der jeweiligen Maßnahme
Infos und Bedingungen:
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- Förderer: Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Fördergegenstand: langfristiges Darlehen für die Modernisierung bzw. Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Förderhöhe: bis zu 40 % der Gesamtkosten, mind. 15.000 Euro
Infos und Bedingungen:
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Programm für Mecklenburg-Vorpommern
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- Förderer: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- Fördergegenstand: Darlehen für die Modernisierung bzw. Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen bzw. selbstgenutztem Wohneigentum, die vor dem 1.1.1949 erbaut wurden.
- Förderhöhe: 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 Euro/m² Wohnfläche; max. für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 60.000 Euro/Wohneinheit
Infos und Bedingungen:
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Bundesweite Förderprogramme
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- Förderer: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Fördergegenstand: Zuschüsse für diverse thermische Solaranlagen, verschiedene Biomasseheizkessel sowie Wärmepumpen
- Förderhöhe:
- Solar: bis zu 150 Euro/m² Kollektorfläche für thermische
Solaranlagen
Infos und Bedingungen:
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- Förderer: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- "Ökologisch bauen": Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 bzw. Passivhäusern sowie der Einbau von energieeffizienter Heizungstechnik mit einem zinsgünstigem Darlehen
- "CO2 Gebäudesanierungsprogramm": Gefördert wird die Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung mit einem zinsgünstigem Darlehen oder Zuschüssen
- "Wohnraum modernisieren": Gefördert werden Standard- und Öko-Plus-Maßnahmen an Wohngebäuden,Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit einem zinsgünstigem Darlehen
- "Solarstrom erzeugen": Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb einer Photovoltaik-Anlage bzw. der Erwerb eines Anteils mit einem zinsgünstigem Darlehen
Infos und Bedingungen:
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Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme bzw. des Vorhabens gestellt werden muss. Aus Platzgründen können wir hier leider nur die wichtigsten Fakten auflisten, ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Förderers.