Grundversorgung mit Strom
Allgemeine Preise
im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005, § 3 Abs. 22 und § 36 Abs. 1.
Die E.ON Hanse Vertrieb stellt elektrische Energie für die Grundversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung zu den Bedingungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Grundversorgungsverordnung - StromGVV)" vom 26.10.2006 (BGBl. I S.2391) sowie den Ergänzenden Bedingungen der E.ON Hanse Vertrieb zur StromGVV und den gebildeten Tarifen zur Verfügung.
Für Nicht-Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG sind die Preise der Ersatzversorgung unter Geschäftskunden veröffentlicht. Den Link dahin finden Sie Rechts.
